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Pressemitteilung der Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände e.V:, des Ältesten Verbandes der Tierheilpraktiker Deutschlands seit 1931 e.V., des internationalen Tierheilpraktikerverbandes und des Verbandes Artgerechte Tiergesundheit (ATG) e.V. zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29.09.2022:
Bundesverfassungsgericht: Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Teilen verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat am 29.09.2022 der Verfassungsbeschwerde von drei Tierheilpraktikerinnen gegen den § 50 Absatz 2 des am 28.1.2022 in Kraft getretenen Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) stattgegeben. Mit dieser Entscheidung, die den Klägerinnen am 16.11.2022 zur Kenntnis gebracht wurde, können somit nicht verschreibungspflichtige Humanhomöopathika weiterhin sowohl von Tierheilpraktiker*innen als auch von Tierhalter*innen bei Tieren, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, angewandt werden."
Bekanntlich hatten vor gut einem Jahr die Kolleginnen mit Unterstützung eines Konsortiums aus 9 Berufsverbänden gegen diesen Paragraphen wegen Verstoßes gegen den Artikel 12, Absatz 1 des Grundgesetzes, der die freie Wahl des Berufes sichert, Verfassungsbeschwerde eingelegt. Diesen Eingriff der Bundesregierung in die Berufsfreiheit der Tierheilpraktikerinnen sieht das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung als nicht gerechtfertigt an.
Die unterstützenden Berufsverbände setzen sich bereits seit vielen Jahren in konstruktiver Zusammenarbeit für die Anerkennung des Berufes „Tierheilpraktiker*in“ ein. Diese Bemühungen wurden nun höchstrichterlich bestätigt und gestärkt. Wir freuen uns, mit unserem Engagement und Einsatz die erfolgreiche weitere Berufsausübung aller Tierheilpraktiker*innen zu sichern.
Bei allen unseren Unterstützer*innen, insbesondere auch den vielen Menschen, die die Petition des BkTD e.V. gezeichnet haben, bedanken wir uns!
Weitere Informationen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-092.html
https://www.artgerechte-tiergesundheit.de/
https://www.internationaler-tierheilpraktikerverband.de/
https://kooperation-thp.de/
Einsatz komplementärer und alternativer Medizin bei Tieren als Teil einer Strategie gegen die Entstehung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen in der Tiermedizin
Hier weiterlesen:
https://cms.e.jimdo.com/app/sc82bc78ebd332b52/p5a0cb20e1e8d4548?cmsEdit=1
Die Carstens-Stiftung hat eine Studie zur Homöopathie als Zusatztherapie bei Krebs
veröffentlicht, Details findet Ihr hier:
https://www.carstens-stiftung.de/homoeopathie-als-zusatztherapie-bei-krebs.html
Die Carstens-Stiftung hat ihre Datenbanken für Komplementär- und Alternativmedizin erneuert:
ca. 96.000 Einträge für Wissenschaftsliteratur, über 30.000 Forschungsarbeiten und mehr als 9.000 Arbeiten zur Grundlagenforschung sind ab sofort für jedermann einsehbar:
https://www.carstens-stiftung.de/artikel/new-database-portal-for-complementary-medicine.html